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MEINE MEINUNG - AKTUELL

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Meine letzte eingereichte parlamentarische Initiative:

Negativzinsen der Nationalbank sollen der Altersvorsorge zugutekommen.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des TEAM65+ vom 19.9.2019

 

 

Politische Haltung

Diskriminierung von Autolenkern im Seniorenalter

Referat von Dr. Maximilian Reimann, Nationalrat SVP, Gipf-Oberfrick (AG), gehalten am 1. Schweizer Mobilitätssalon für Senioren vom 22. Mai 2012 in Biel.

Sie bekommen zur „Mobilität im Alter“ gleich die Sicht von zwei Bundesparlamentariern zu hören. Der eine Kollege Steiert, entstammt dabei dem linkspolitischen Spektrum unserer Gesellschaft, er befindet sich noch weit von der Altersschwelle zum Senioren entfernt und hat Wohnsitz in Fribourg, einer grösseren Schweizer Stadt mit sehr gut ausgebautem öffentlichen Verkehr.

Ich hingegen bin an sich das pure Gegenteil. Politisch stehe ich klar rechts der Mitte, bin seit 5 Jahren AHV-Bezüger und wohne auf dem Land, im oberen Fricktal, wo man sich Mobilität – beruflich wie privat – praktisch nicht ohne Auto vorstellen kann. Zumindest aber, wenn man physisch noch fit ist, nicht ohne Velo, was Kollege Steiert in seiner Eigenschaft als Präsident von Pro Velo Schweiz sicher gern zur Kenntnis nimmt.

Mobilität der Senioren auch im Interesse von Staat und Gesellschaft

So gross diese Gegensätze zwischen Steiert und Reimann prima vista auch sind, werden Sie im weiteren Verlauf meiner Ausführungen aber zur Kenntnis nehmen können, dass sich unsere Meinungen zum Thema Mobilität im Alter weitgehend decken, natürlich mit teils unterschiedlichen Schwerpunkten. Aber das Ziel ist klar: Auch im vorgerückten Alter muss grösstmögliche Mobilität gewährleistet sein. Das bereichert das persönliche Leben und erlaubt eine Lebensgestaltung fern von Monotonie und Vereinsamung. Möglichst lange Selbständigkeit und Mobilität der Senioren liegt im Interesse unserer Gesellschaft, nicht zuletzt auch um die aufwändige Versorgung durch Spitex, Alters- und/oder Pflegeheime zu minimieren.

Staat und Gesellschaft sind also gefordert. Und persönlich sage ich Ihnen das als einer, der seit 1987 ununterbrochen in der eidg. Politik tätig ist, in beiden Räten aktiv war bzw. es immer noch ist, und der sich zunehmend intensiv auch mit Seniorenpolitik befasst, sowohl im schweiz. Parlament als auch im Europarat zu Strassburg. Deshalb bin ich auch in politisch aktiven Senioren-Gremien tätig, Gremien, wo es nicht um Partei-, sondern um Sachpolitik geht: Auf kantonaler Ebene gehöre ich dem VAAS-Vorstand an (Vereinigung Aktiver Aargauer Senioren) und auf nationaler Ebene bin ich eben in den Vorstand des Schweiz. Verbandes für Seniorenfragen gewählt worden.

Länger im Erwerbsleben verbleiben

Zu meinen politischen Schwerpunkten rund um das Seniorenwesen, und das hat nachgerade auch mit der individuellen Mobilität zu tun, gehört das Arbeitspotenzial älterer Menschen. Ich erachte es förmlich als eine Talentverschwendung, wenn man stur ab Erreichung einer bestimmten Altersgrenze aus dem Erwerbsleben gerissen, faktisch also zwangspensioniert wird. Natürlich, viele Mitmenschen wünschen sich diesen Termin sehnlichst herbei. Andere hingegen ganz und gar nicht. Sie würden gerne noch weiter im Arbeitsleben verbleiben, wenn sie es könnten, zumindest auf Teilzeit- oder Rotationsbasis mit anderen Arbeitskollegen. Dem stehen aber diverse Hindernisse entgegen, faktische wie rechtliche. Deshalb hat der Europarat im Januar 2011 eine Resolution verabschiedet, mit dem Titel „Förderung des aktiven Alterns – mehr Nutzen ziehen aus dem Arbeitspotenzial älterer Menschen“.

Seither bin ich bemüht, Kernelemente dieser im Europarat entwickelten Grundsätze auch in unsere nationale Politik einfliessen zu lassen. Wer länger im Erwerbsleben verbleiben will, freiwillig selbstverständlich, der soll es können. Dazu müssen aber einige Rahmenbedingungen optimiert werden, sowohl vom Gesetz- als auch vom Arbeitgeber. Aber da klemmt es – vorläufig zumindest. Nur ein Beispiel dazu:

In der März-Session verlangte ich per Motion die zeitliche Verlängerung der Säule 3a bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Eine berufstätige 72-jährige Verkäuferin oder ein 73-jähriger Rechtsanwalt sollen doch weiter - und nicht bloss bis 70 - steuerprivilegierte Einzahlungen zugunsten ihrer privaten Altersvorsorge vornehmen können. Doch der Bundesrat sagt Nein, beantragt die Ablehnung meiner Motion. Nun bin ich gespannt, wie sich das Parlament dazu stellen wird.

Autofahren: Keine Diskriminierung bloss von Alters wegen!

Sie ersehen daraus, dass ich eine gewisse Tendenz zur Diskriminierung von Alters wegen in unserem Land orte. Das ist verboten, und zwar ausdrücklich von Art. 8 der Bundesverfassung über die Rechtsgleichheit. Da steht schwarz auf weiss: „Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht (u.a.) wegen des Alters“.

Doch was hat man seitens der Verwaltungsbürokratie in Bund und Kantonen alles ausgeheckt, um den Senioren, die über 70 noch Auto fahren wollen, förmlich an den Karren zu fahren. Erinnern wir uns daran, was ich eben gesagt habe: Erwerbstätigkeit setzt Mobilität voraus, öffentliche und/oder private Mobilität; und je mehr man auf dem Land draussen wohnt oder arbeitet, umso mehr ist private Mobilität gefragt.

Unbestritten ist natürlich, dass die Fahrtüchtigkeit mit zunehmendem Alter abnimmt. Auf Bundesebene ist man bemüht, mit der aktuellen Revision des Strassenverkehrsgesetzes, dem Rechnung zu tragen. Aber da schoss man im zuständigen Departement, dem UVEK, und dann im Bundesrat zunächst weit über das Ziel hinaus. In einem Vorentwurf zur Vorlage „Via sicura – mehr Sicherheit im Strassenverkehr“ soll gar vorgesehen gewesen sein, den Führerausweis grundsätzlich bis zur Vollendung des 70. Altersjahres zu beschränken. Danach sollte, wer weiter Autofahren will, erneut die Fahrprüfung machen, selbst wenn er ein Leben lang unfallfrei gefahren war. Diese Idee, sollte sie überhaupt ernsthaft in Betracht gezogen worden sein, versandete rasch. In der Botschaft ans Parlament verblieben in Sachen individuelle Fahrberechtigung immerhin folgende, teils auch stark umstrittene Gesetzesbestimmungen:Die Gültigkeitsdauer aller Fahrausweise wird beschränkt bis zum vollendeten 50. Altersjahr.

Wer den Fahrausweis verlängern will, hat periodisch behördlich vorgeschriebene Medizinaltests zu bestehen.

Ab dem 70. Altersjahr erfolgt alle zwei Jahre eine vertrauensärztliche Untersuchung.

Grundsätzlich verboten ist es, mit über 70 Jahren noch Lastwagen, Reisecars, ja selbst Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen zu fahren.Im Parlament wurde die Vorlage förmlich zerzaust, insbesondere wegen der Diskriminierung von Alters wegen. Es darf doch nicht sein, dass ein top-fitter 71-jähriger Senior nicht mehr mit einem Kleinbus die Junioren-Mannschaft seines Enkelkindes an eine Auswärtspartie bringen darf oder einen Altersausflug chauffieren kann. Auf derart rigorose, bürokratische und für alle Gleichaltrigen gleiche Schikane darf die Mobilität im Alter nicht vom Strassenverkehrsgesetz eingeschränkt werden.

Bürokratische Schikanen auch auf kantonaler Ebene

In der bevorstehenden Sommersession 2012 werden die letzten Differenzen zwischen National- und Ständerat beseitigt und die Via sicura-Vorlage dann verabschiedet. Geblieben ist es bei der vertrauensärztlichen Untersuchung, die ab dem 70. Altersjahr alle 2 Jahre absolviert werden muss und wozu die kantonale Behörde, in der Regel das Strassenverkehrsamt, aufzubieten hat.

Aber auch auf dieser Ebene nimmt die bürokratische Willkür mitunter ihren Lauf. So bietet man im Aargau die 70-Jährigen schon ein paar Wochen vor diesem runden Geburtstag zur verkehrsmedizinischen Untersuchung auf und droht ihnen mit dem Entzug des Führerausweises, wenn das Formular „Ärztliche Begutachtung“ nicht bis zum Geburtstag beim Strassenverkehrsamt eintrifft. Zudem war vorgesehen, nur noch Amtsärzte diese Untersuchung machen zu lassen. Dieser Winkelzug war allerdings nicht durchsetzbar. Nun dürfen auch die ordentlichen Hausärzte die Untersuchung wieder machen, sofern sie einen eintägigen Fachkurs absolviert haben und dann im Amtsdeutsch als „Vertrauenärzte 2. Kategorie“ gelten.

Als bundesverfassungswidrig halte ich allerdings die Weisung, wonach Hausärzte nur bis zu ihrem 70. Altersjahr „Vertrauensärzte 2. Kategorie“ werden und diese Untersuchung vornehmen dürfen. Ich bin überzeugt, wenn da ein kerngesunder, tüchtiger 71-jähriger Hausarzt wegen Diskriminierung von wegen Alters den Kanton verklagt, dürfte er Recht bekommen.

Und gar nicht akzeptabel halte ich eine andere Praxis im Kanton Aargau, nämlich die sog. vorsorglichen Führerausweisentzüge bei über 70-jährigen Autolenkern, wenn diese in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Ist die Verschuldensfrage klar, dann hat der Ausweisentzug zu erfolgen – ohne jegliche Rücksicht auf das Alter. Ist die Verschuldenslage aber alles andere als klar, dann muss auch einem Senioren gegenüber die Unschuldsvermutung gelten. Ich wiederhole: Absolut inakzeptabel ist es, wenn bei einem analogen Verkehrsunfall einem gut beleumundeten Autolenker der Führerausweis unmittelbar entzogen wird, nur weil er 70-jährig oder älter ist, einem jüngeren Autolenker jedoch nicht!

Willkür gegen eine bestimmte Altersgruppe darf es nicht geben, auch nicht im Bereich der Mobilität. Im Zweifelsfall hat man auch als Senior – bis zum Beweis des Gegenteils – als unschuldig zu gelten! Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns alle einig…

von Nationalrat Maximilian Reimann

-- es gilt das gesprochene Wort --