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MEINE MEINUNG - AKTUELL

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Meine letzte eingereichte parlamentarische Initiative:

Negativzinsen der Nationalbank sollen der Altersvorsorge zugutekommen.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des TEAM65+ vom 19.9.2019

 

 

Politische Haltung

Wie lange noch mit 70 zum Medizinalcheck?

Nicht um Millionen und Milliarden geht es bei einem anderen politischen Thema, dafür um einige hundert Franken für jeden Autofahrer im Seniorenalter.

Bekanntlich musste man bis anhin im Alter von 70 erstmals und danach alle zwei Jahre einen verkehrsmedizinischen Check bestehen. Dieser kostet im Normalfall so um die 150 Franken und muss aus dem eigenen Sack bezahlt werden.

Das wird sich nun ändern, denn die eidg. Räte hatten in der Herbstsession diese Limite auf 75 Jahre hinaufgesetzt. Weil ich der Urheber dieser Änderung des Strassenverkehrsgesetzes war, werde ich nun von vielen bald 70-jährigen Autofahrern angefragt, warum sie trotzdem noch das Aufgebot zur Untersuchung erhalten haben. Die Antwort ist klar: Noch gilt das alte Gesetz, im Moment läuft die Referendumsfrist und wenn dieses nicht ergriffen wird, liegt die Kompetenz zur Inkraftsetzung beim Bundesrat. Sicher wird es kein Referendum geben; wann also erfolgt die Inkraftsetzung? Die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard nannte mir gegenüber mal den 1. Juli 2018, dann wieder den 1. Januar 2019. Der Grund sei, die kant. Strassenverkehrsämter bräuchten Zeit für die Umstellung. Ich werde ihr in der Wintersession nun vorschlagen, den Kantonen zu empfehlen, überhaupt erst wieder Aufgebote ab Alter 75 zu verschicken. Das entspräche doch gesundem Menschenverstand!

Nicht um Millionen und Milliarden geht es bei einem anderen politischen Thema, dafür um einige hundert Franken für jeden Autofahrer im Seniorenalter. Bekanntlich musste man bis anhin im Alter von 70 erstmals und danach alle zwei Jahre einen verkehrsmedizinischen Check bestehen. Dieser kostet im Normalfall so um die 150 Franken und muss aus dem eigenen Sack bezahlt werden.

Das wird sich nun ändern, denn die eidg. Räte hatten in der Herbstsession diese Limite auf 75 Jahre hinaufgesetzt. Weil ich der Urheber dieser Änderung des Strassenverkehrsgesetzes war, werde ich nun von vielen bald 70-jährigen Autofahrern angefragt, warum sie trotzdem noch das Aufgebot zur Untersuchung erhalten haben. Die Antwort ist klar: Noch gilt das alte Gesetz, im Moment läuft die Referendumsfrist und wenn dieses nicht ergriffen wird, liegt die Kompetenz zur Inkraftsetzung beim Bundesrat.

Sicher wird es kein Referendum geben; wann also erfolgt die Inkraftsetzung? Die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard nannte mir gegenüber mal den 1. Juli 2018, dann wieder den 1. Januar 2019. Der Grund sei, die kant. Strassenverkehrsämter bräuchten Zeit für die Umstellung. Ich werde ihr in der Wintersession nun vorschlagen, den Kantonen zu empfehlen, überhaupt erst wieder Aufgebote ab Alter 75 zu verschicken. Das entspräche doch gesundem Menschenverstand!

von Nationalrat Maximilian Reimann
02.11.2017