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MEINE MEINUNG - AKTUELL

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Meine letzte eingereichte parlamentarische Initiative:

Negativzinsen der Nationalbank sollen der Altersvorsorge zugutekommen.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des TEAM65+ vom 19.9.2019

 

 

Politische Haltung

Transparenzverschleierte Bezüge des SRG-Generaldirektors

Liess sich UVEK von SRG über Tisch ziehen?

In der NR-Debatte vom 12. März 2015 über die Motion Nr.  13.3301 zur Finanzpolitik der SRG, worin auch die Bezüge des SRG-Generaldirektors thematisiert waren, erklärte Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des für die SRG zuständigen UVEK: "Die SRG muss meinem Departement jährlich Rechnung, Budget und Finanzplan vorlegen, und wir prüfen diese. ... Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst. ...Was die Saläre der Kaderleute betrifft, so untersteht die SRG den Kaderlohnbestimmungen des Bundesrechts. Sie können also auch hier nicht einfach tun, was sie wollen."

In der Praxis aber offensichtlich doch! So wurden die Bezüge des SRG-Generaldirektors in den SRG- Geschäftsberichten der letzten drei Jahre derart frisiert dargestellt, insbesondere was Boni, Spesenvergütungen und Pensionskassenbeiträge anbetrifft, dass ein Quervergleich zu anderen dem Bundesrecht ebenfalls unterstehenden Unternehmen verunmöglicht wurde. So betrug etwa die 2013 publizierte Gesamtvergütung an den SRG-Generaldirektor 492'000 Franken, während sie sich tatsächlich auf 605'000 Franken belief. Das veranlasst Nationalrat Maximilian Reimann zu folgenden Fragen an den Bundesrat:

  1. Bemerkten die SRG-Rechnungsprüfer im UVEK besagte Zahlen-Frisierung in den SRG-Geschäftsberichten? Falls ja, warum sorgte nicht bereits das UVEK für entsprechende Transparenz?
  2. Schon mit der Motion 99.3080 vom 16.03.1999 verlangte Maximilian Reimann die Unterstellung der SRG unter die Eidgenössische Finanzkontrolle. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat den Vorstoss in Postulatsform. Wirkte die Eidg. Finanzkontrolle nun ebenfalls bei der Prüfung der SRG-Geschäftsberichte im Allgemeinen und bei den Kaderbezügen im Speziellen mit? Falls nein, was ist aus der Motion/dem Postulat 99.3080 geworden?
  3. Die SRG selber verfügt über eine interne und eine externe Revisionsstelle. Auf welche dieser beiden Revisionsberichte stützt sich das UVEK ab, wenn es die SRG-Rechnungsabschlüsse inkl. Kadervergütungen überprüft?
  4. Wird der Bundesrat die erforderlichen Massnahmen ergreifen, dass die SRG künftig vollumfänglich und transparent über die Bezüge ihrer Kaderleute informiert, so wie es vom Bundesrecht verlangt wird und von der UVEK-Vorsteherin am 12.03.2015 im Nationalrat bekräftigt worden ist?

Nationalrat Maximilian Reimann