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Obligatorische Erdbebenversicherung für alle?


06. Oktober 2011

von Maximilian Reimann

Jedermann hat ein Dach über dem Kopf. Dieses Dach und alles was darunter kommt, ist praktisch gegen alle Elementarschäden obligatorisch versichert, nicht aber gegen Erdbebenschäden.

Letzte Woche diskutierte der Ständerat darüber, ob ein Bundesobligatorium für die Erdbebenversicherung einzuführen sei. Da prallten die Meinungen gehörig aufeinander. Bevor Sie weiterlesen, liebe Leserinnen und Leser, die Frage an Sie: Wie hätten Sie entschieden? Braucht es diese Versicherung oder braucht es sie nicht?

Motive der Befürworter
Die Befürworter rekrutierten sich hauptsächlich aus Kantonen, wo es schon einmal Erdbeben gegeben hat, nämlich Zürich, Basel und Wallis, sowie aus der privaten Versicherungsbranche, die ein zusätzliches Geschäft wittert. Da sich bis jetzt nur wenige Eigentümer gegen Erdbeben versichert haben, sind die Prämien hoch. Bei einem Obligatorium würden sie deutlich sinken.

Motive der Gegner
Hauptgegner war der Bundesrat. Er verwies darauf, dass die Versicherung von Elementarschäden heute in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Es brauche folglich den Konsens zwischen kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten, privaten Versicherern und Hauseigentümerverband, um eine neue Regelung einzuführen. Dieser Konsens sei aber nicht gegeben.

Der Entscheid
Mit 19 zu 11 Stimmen entschied der Ständerat für die Einführung des Obligatoriums. Nun geht die Vorlage an den Nationalrat, der das Ganze wieder kippen kann. Sollte er sich hingegen dem Ständerat anschliessen, werden Volk und Stände das letzte Wort haben, denn die Bundesverfassung enthält keine Bundeskompetenz für eine solche Versicherung. Somit tragen unversicherte Hauseigentümer das Risiko gegen Erdbeben weiterhin selber, aber auch gegen Meteoriteneinschläge oder gar gegen den Weltuntergang, wie ein Ständerat spöttisch vermerkt hatte…