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Wie weiter mit der Eigenmietwert-Besteuerung?


Geldratgeber vom 5. Mai 2011

von Maximilian Reimann

Für all jene Wohneigentümer, die ihre Hypothek teilweise oder ganz abbezahlt haben, ist die fiskalische Behandlung des Eigenmietwertes als steuerbares Einkommen ein Ärgernis, ja mitunter eine stossende Ungerechtigkeit. Wird das so bleiben oder ändert sich bald etwas?

Am 16. Mai 2004 war bekanntlich das von den eidg. Räten geschnürte „Steuerpaket Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung, Stempelsteuer“ am Widerstand der kantonalen Finanzdirektoren gescheitert. Um die Besteuerung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen ist es aber nicht ruhig geblieben. Nun wird ein zweiter Anlauf zum Systemwechsel Eigenmietwert/Schuldzinsabzug genommen.

Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“
Urheber des neuen Anlaufes ist der Schweiz. Hauseigentümerverband (HEV), der mit seiner Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ vor allem an die älteren Eigenheimbesitzer gedacht hat, die ihre Hypotheken ganz oder zumindest zu einem grossen Teil amortisiert haben. Ihnen soll, wenn sie das AHV-Alter erreicht haben, folgendes Wahlrecht eingeräumt werden:Entweder weiterhin den Schuldzins sowie sämtliche Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können, dafür weiterhin den Eigenmietwert als Einkommen versteuern zu müssen,oder den Eigenmietwert nicht mehr versteuern zu müssen, unter gleichzeitigem Wegfall des Schuldzinsabzuges und Beschränkung des Unterhaltsabzuges auf maximal 4‘000 Franken pro Jahr.Am 14. März 2011 lehnte der Ständerat als Erstrat die HEV-Initiative ab und beschloss einen Gegenentwurf, der den Eigenmietwert für alle Wohneigentümer von der Einkommensteuer befreien soll. Der Schuldzinsabzug soll jungen Eigentümern aber noch für eine bestimmte Übergangsfrist zugestanden sowie die Unterhaltskosten auf maximal 6‘000 Franken zum Abzug zugelassen werden. Diesem Gegenentwurf stimmte der Rat mit 17 zu 12 zu.

Wer sind die Gegner?
Ich selber stimmte sowohl der Volksinitiative als auch dem Gegenentwurf zu, auf dass dann in der Volksabstimmung zumindest eine der beiden Varianten gutgeheissen wird. Aber es wird ein hart umkämpfter Urnengang werden. Zu den Gegnern im Rat, die politisch allesamt dem rot-grünen Lager entstammen, werden sich auch ein Teil der kantonalen Finanzdirektoren, die Mieterverbände sowie die Banken hinzugesellen. Die einen befürchten den Rückgang von Steuereinnahmen, die anderen den Rückgang des Hypothekargeschäftes.
Nun geht die Vorlage an den Nationalrat. Ich nehme an, er werde in der Stossrichtung dem Ständerat folgen, aber noch Änderungen bei den Abzügen vornehmen. Die Behandlungsfrist der HEV-Initiative ist bis Juli 2012 verlängert worden. Kurzfristig wird sich am leidigen Ist-Zustand also noch nichts ändern, denn die Umsetzung einer Volksinitiative wie auch eines entsprechenden Gegenvorschlages dauern bei uns einige Jahre.

Woher unser Strom kommt

„Natürlich aus der Stockdose“, pflegte man jahrzehntelang zu sagen. Seit den Katastrophen von Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011) will man es genauer wissen. Es ist aber schnell gesagt, lasst uns raschmöglichst aus der Kernenergie aussteigen, ohne gleichzeitig verlässlich aufzuzeigen, wie man die entstehende Stromlücke füllt.

Beispiel Elektra Gipf-Oberfrick
Die dorfeigene Elektra-Genossenschaft Gipf-Oberfrick (EGO) bezieht ihren Strom zu 100 % vom kantonseigenen AEW, dem Elektrizitätswerk des Kantons Aargau; und dieses wiederum beschafft sich den Strom zu 95 % vom ebenfalls im öffentlichen Eigentum stehenden Verbund Axpo/NOK. Mit der jüngsten Stromrechnung haben wir in Gipf-Oberfrick eben – auf drei Kommastellen genau – die aktuellen Produktionsquellen des von uns verbrauchten elektrischen Stromes mitgeteilt erhalten, nämlich:

Energieart
Kernenergie 77,673 % davon Inlandproduktion: 48,716 %
Wasserkraft 18,140 % davon Inlandproduktion: 18,140 %
Abfälle/Biomasse 2,678 % davon Inlandproduktion: 2,678 %
Wind 0,003 % davon Inlandproduktion: 0,003 %
Sonne 0,001 % davon Inlandproduktion: 0,001 %
Solarproduktion Gemeinde 0,605 % davon Inlandproduktion: 0,605 %

Sicherheit über alles!
Das Beispiel EGO ist kernenergielastiger als der schweizerische Mix, wo die Kernenergie bei rund 60 % liegt. So oder so ist es unmöglich, den in KKW produzierten Strom kurz- oder mittelfristig zu ersetzen. Es sei denn, die Wirtschaft wird hinunter gefahren, Züge und Trams fahren nur noch, wenn sie einigermassen voll sind, die Strassenbeleuchtung wird abgeschaltet usw. Das will uns wohl niemand zumuten. Dafür geht die Sicherheit über alles, insbesonders die technische Sicherheit in den Produktionswerken sowie die Versorgungssicherheit im ganzen Land. In dieser Hinsicht ist die Schweiz Spitze. Vergleiche zum schindluderischen menschlichen Versagen des Sowjetsystems in Tschernobyl oder zur Tsunami-Gefahr an der Küste Japans sind deshalb abwegig. Trotzdem soll und muss weltweit die Forschung nach Ablösung der Kernenergie vorangetrieben werden.