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Sinn und Widersinn im Franken-Hoch


Geldratgeber vom 11. August 2011

von Maximilian Reimann

Der krass überbewertete Schweizerfranken bleibt nicht ohne Konsequenzen für unser Land und Volk. Alle sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Bewältigung dieser prekären Lage zu leisten.

Von allen Seiten hagelt es derzeit Rezepte, was man in der aktuellen Währungskrise als Staat, Unternehmer oder Privatperson alles tun oder lassen soll, um möglichst unversehrt über die Runden zu kommen. Dabei liegen Sinn und Unsinn wieder einmal nahe zusammen.

Verlängerung der Arbeitszeit
Ein probates Mittel, um dem Arbeitgeber gedrückte Verkaufspreise kompensieren zu helfen. Voraussetzung ist aber, dass der Auftragsbestand diese Massnahme zulässt. Völlig quer in der Landschaft liegt da die Volksinitiative auf Einführung von sechs Wochen Ferien für alle - bei gleichem Lohn.

Salär in Euro – und die UBS!
Ein Salär-Mix aus CHF und EUR macht dann Sinn, wenn Betriebe gezwungen werden, in Euro zu offerieren und in Euro bezahlt werden. Das entspricht aber einer Dienstvertragsänderung und muss vom Arbeitnehmer im Voraus akzeptiert werden. Absolut unverständlich ist mir hingegen, was eben die UBS macht. Sie gewährt dem neuen VR-Präsidenten, dem Deutschen Axel Weber, ein Eintrittsgeschenk von 2 Mio. Franken in bar plus 200‘000 UBS-Aktien im Wert von rund 2,5 Mio. Franken. Zudem erhält er ein Jahressalär von 1,5 Millionen. Kaspar Villiger, sein Vorgänger, begnügte sich mit 850‘000 Franken. Die Initiative gegen die Abzockerei lässt grüssen!

Höhere Staatsdefizite und Verschuldung
Das ist die unsinnigste Forderung, um den Franken für Spekulanten unattraktiver zu machen. Ein Bruch mit sämtlichen Tugenden, die unser Land positiv von den vielen Defizitsündern abhebt und uns Wohlstand gebracht hat! Der finanzpolitische Schlendrian, mit dem sich viele Länder in der EU wie auch die USA an den Rand des Ruins gefahren haben, sollte abschreckendes Beispiel genug sein.

Importe und der Benzinpreis
Bei gewissen Importen werden wir in der Schweiz förmlich abgezockt. Ich denke nachgerade an die Benzin- und Heizölpreise. Da sind nicht die Tankstellenhalter die Bösen, sondern die sie beliefernden Erdölkonzerne. An sich ein klarer Fall für den Preisüberwacher. Doch der ist auf globaler Ebene völlig machtlos.

Run in solide CHF-Anleihen
Einmal mehr hat sich gezeigt, dass man mit soliden CHF-Obligationen jedem Börsen- und Währungssturm trotzt. So hat sich beispielsweise auch die 2 %-Anleihe des Kantons Aargau mit einer Laufzeit bis 2028 wieder total erholt. Lag sie im April noch bei 92,5 %, notiert sie derzeit wieder über 100 %. Nicht von ungefähr hatte ich in den letzten Jahren immer wieder auf kurz- und mittelfristige CHF-Anleihen zum Kauf empfohlen. Dass nun selbst die „Langläufer“ so kräftig anziehen, hätte ich allerdings nicht erwartet.

Kapital- oder Rentenbezug
Zu den grossen Verlierern der aktuellen Krise gehören wiederum die Pensionskassen, aber auch diejenigen BVG-Versicherten, die sich durch hohe Renditeversprechen bei der Pensionierung zum Kapitalbezug verleiten liessen. Natürlich wird die aktuelle Baisse dereinst wieder in eine Hausse übergehen. Wer sein hart erarbeitetes BVG-Kapital aber in Rentenform bezieht, braucht Börsenturbulenzen nicht zu scheuen.

Aus der Praxis des Bankenombudsmanns


Blockierte Einzahlung in Säule 3a

Ausgangslage:
Eine Kundin verfügt bei ihrer Bank über ein Privat- und ein Sparkonto. Gegen Ende Dezember gab sie den Auftrag, 6'500 Franken vom Privatkonto in die Säule 3a einzuzahlen. Auf einem Klebezettel vermerkte sie, die Bank möge bei ungenügendem Guthaben auf dem Privatkonto die Differenz dem Sparkonto belasten. Die Bank führte den Auftrag nicht aus und teilte das der Kundin mit Schreiben vom 5. Januar mit. Die Konsequenzen waren gravierend, konnte sie doch vom steuerlichen Abzugsprivileg im alten Jahr nicht mehr Gebrauch machen. Als Erklärung gab die Bank an, es sei kein solcher Kleber dem Zahlungsauftrag angefügt gewesen, also gälten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Fall landete beim Ombudsmann.

Bereits früher so praktiziert
Es blieb strittig, ob die Kundin effektiv per Klebezettel besagten Zusatzauftrag erteilt hatte. Aber unbestritten war, dass sie dieses Vorgehen schon bei früherer Gelegenheit praktiziert hatte. Viermal nämlich liess sich nachweisen, dass die Bank bei Zahlungsaufträgen fehlendes Guthaben auf dem Privatkonto via Sparkonto abgedeckt hatte. Gesunder Menschenverstand hätte also auch diesmal Platz greifen müssen, zumal der Schaden für die Kundin wegen der steuerlichen Auswirkung nicht unbeträchtlich war. Dieses Argument veranlasste den Ombudsman, zugunsten der Kundin Stellung zu beziehen. Nach einigem Hin und Her willigte die Bank ein, der Kundin den „fiskalischen Schaden“ zu ersetzen, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass sich diese vorgängig bei ihrem Steueramt noch um rückwirkende Anerkennung der 3a-Zahlung bemühe. Das Steueramt hatte wohl „Gnade vor Recht“ walten lassen, denn die Kundin meldete sich nicht mehr und dürfte somit keinen Schaden erlitten haben.